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Runder Tisch

Sexueller Kindesmissbrauch

 

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Runder Tisch
Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich

Die Bundesregierung hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ beschlossen mit dem Ziel, der gemeinsamen Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden. Die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan haben gemeinsam zur ersten Sitzung des Runden Tisches am 23. April 2010 eingeladen.

Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen – unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen als auch Vertreterinnen und Vertreter von sexueller Gewalt Betroffener.

Das Gremium hat Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Fragestellungen erarbeitet. Kernfragen sind dabei: Welche Art der Hilfe, Unterstützung und Anerkennung muss den Opfern zuteil werden? Wie können Einrichtungen sexuelle Übergriffe auf Mädchen und Jungen in Zukunft verhindern – welche Faktoren fördern Übergriffe, welche Faktoren lassen diese vermeiden? Wie können Mädchen und Jungen gegenüber Grenzverletzungen sensibilisiert und wie können Fachkräfte geschult werden, damit sie die Folgen sexualisierter Gewalt besser erkennen? Zudem befasst sich der Runde Tisch mit den unterschiedlichen Fragen der rechtlichen Aufarbeitung der in der Vergangenheit aufgetretenen Missbrauchsfälle und möglicher rechtspolitischer Folgerungen und der Sicherung des staatlichen Strafanspruches.

 

Hintergrund

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine der furchtbarsten Straftaten. Wie viele Kinder in Deutschland sexuelle Gewalt erleiden müssen ist nicht bekannt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik kann darüber nur begrenzt Auskunft geben. Sie weist für das Jahr 2009 rund 15.000 Fälle von Kindesmissbrauch auf. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Die Zahlen im Dunkelfeld sind erheblich höher. Alle gesellschaftlichen Akteure sind aufgefordert, sich mit ganzer Kraft dafür einzusetzen, dass sexualisierte Gewalt verhindert wird und betroffene Mädchen und Jungen Hilfe und Unterstützung erhalten.

 

Ziele und Aufgaben

Ziel des Runden Tisches war es in erster Linie, Strategien zu folgenden Aspekten zu erörtern:

  • die Erarbeitung von verbindlichen Selbstverpflichtungserklärungen zur Aufstellung und Umsetzung klarer Verhaltensregeln im Umgang mit Kindesmissbrauch
  • Maßnahmen zur behutsamen Sensibilisierung und zur Stärkung von Mädchen und Jungen, damit sie Missbrauch erkennen und klar benennen können
  • Maßnahmen zur flächendeckenden Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften unterschiedlicher Professionen sowie von Eltern und Erziehungsberechtigten zum Erkennen wie auch zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen
  • Strukturelle Maßnahmen wie Einbindung relevanter Organisationen als Partner von Bildungsinstitutionen, Überprüfung von Aus- und Fortbildungen sowie Zulassungsbedingungen von pädagogisch tätigem Personal
  • Stärkung einschlägiger Forschung und Evaluation sowie daraus resultierende Weiterentwicklung bestehender Angebote
  • Maßnahmen zur therapeutischen Unterstützung pädophil Veranlagter
  • Sicherung der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und eindeutige Klärung des Verhältnisses von staatlichem Strafanspruch zu anderen Rechtsbereichen öffentlich-rechtlicher Institutionen
  • Prüfung rechtspolitisch notwendiger Folgerungen
  • Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht

 

Arbeitsweise

Die erste Sitzung fand am 23. April 2010 unter dem gemeinsamen Vorsitz von Familienministerin Dr. Schröder, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bildungsministerin Prof. Dr. Schavan statt.

Infolge der ersten Sitzung wurden drei Arbeitsgruppen gebildet:

  1. Arbeitsgruppe „Prävention – Intervention – Information“ unter dem Vorsitz von Familienministerin Dr. Schröder
  2. Arbeitsgruppe „Durchsetzung Strafanspruch – Rechtspolitische Folgerungen – Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht“ unter dem Vorsitz von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
  3. Arbeitsgruppe „Forschung und Lehre“ unter dem Vorsitz von Bildungsministerin Prof. Dr. Schavan.

Aus den jeweiligen Arbeitsgruppen sind zur intensiveren Zusammenarbeit Unterarbeitsgruppen bzw. Expertengruppen hervorgegangen. Im folgenden Organigramm ist die Struktur des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ abgebildet: Organigramm

 

Kreis der Teilnehmenden

Zur Teilnahme am Runden Tisch luden die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan gemeinsam ein.

Am Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter der zentralen Kinderschutzverbände sowie von bundesweiten Zusammenschlüssen von Beratungseinrichtungen für Opfer, von Familienverbänden, Schul- und Internatsträgern, der freien Wohlfahrtspflege und der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, der Politik und aus Bund, Ländern und Kommunen als auch Vertreterinnen und Vertreter von sexueller Gewalt Betroffener geladen.

Dabei ist es für die Bundesregierung von größter Bedeutung, die Perspektive der Kinder und Jugendlichen und die Sicht der Opfer sexuellen Missbrauchs fest im Blick zu behalten.

 

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Johannes-Wilhelm Rörig trat am 1. Dezember 2011 als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs die Nachfolge der ehemaligen Beauftragten Dr. Christine Bergmann an. Damit wurde eine der zentralen Forderungen des Runden Tisches und der ehemaligen Beauftragten aufgegriffen, die ihre Tätigkeit Ende Oktober 2011 beendet hatte.

Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten ist auf die Zeit der Legislaturperiode, längstens bis 31. Dezember 2013, befristet. Herr Rörig ist als Unabhängiger Beauftragter nicht weisungsgebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesfamilienministerium. Die bisherige Geschäftsstelle der Unabhängigen Beauftragten sowie die telefonische Anlaufstelle bleiben dem neuen Unabhängigen Beauftragten zugeordnet. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Fortführung der Telefonischen Anlaufstelle
  • Entwicklung eines bundesweit einheitlich erreichbaren Online-Hilfeportals
  • Monitoring und Unterstützung der Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch
  • Begleitung der Aufarbeitung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Begleitung der Einrichtung eines ergänzenden Hilfesystems und eines Sachverständigengremiums sowie ständige Mitgliedschaft in diesem Gremium
  • Förderung von Vernetzung und Austausch
  • Vergabe von Forschungsaufträgen
  • Sensibilisierung der Gesellschaft zum Thema

 

Weitere Informationen zum Unabhängigen Beauftragten finden Sie unter http://beauftragter-missbrauch.de/

Postalisch:

Unabhängiger Beauftragter für

Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
11018 Berlin

 

Telefonische Anlaufstelle des Unabhängigen Beauftragten:

Tel. 0800 / 22 555 30 (kostenfrei)

 

Fax: 030 / 18 555 4 15 51

E-Mail: kontakt@ubskm.bund.de
 

Der Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an Strategien, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt nachhaltig zu verbessern. Ein wesentlicher Baustein ist der Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, den die Bundesregierung in Abstimmung mit den Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor und den Verbänden auf Basis des Aktionsplans 2003 weiter entwickelt hat. Der Aktionsplan bildet eine systematische Grundlage zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen und ist mit konkreten Maßnahmen unterlegt, um in diesem Bereich wirkungsvoll den Schutz von Mädchen und Jungen kontinuierlich verbessern zu können. Ergebnisse des Runden Tisches und Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs sind ebenfalls in den Aktionsplan eingeflossen.

Die Umsetzung der Maßnahmen in den zentralen Schwerpunkten Prävention, Intervention, Kommunikationsnetze, Handel mit Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Tourismus, Wissen und Internationale Kooperation wird in einem Monitoring-Verfahren kontinuierlich überprüft. An dem Monitoring-Prozess sind die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt“ und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beteiligt.