
Die Bundesregierung hat am 24. März 2010 die Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen im familiären Bereich“ beschlossen mit dem Ziel, der gemeinsamen Verantwortung für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt gerecht zu werden. Die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan haben gemeinsam zur ersten Sitzung des Runden Tisches am 23. April 2010 eingeladen.
Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen – unter anderem der Kinder- und Opferschutzverbände, bundesweiter Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, der Familienverbände, der Schul- und Internatsträger, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, des Deutschen Bundestages sowie aus Bund, Ländern und Kommunen.
Das Gremium wird Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Fragestellungen erarbeiten. Ein Zwischenbericht soll bis Ende des Jahres vorliegen. Kernfragen sind dabei: Welche Art der Hilfe, Unterstützung und Anerkennung muss den Opfern zuteil werden? Wie können Einrichtungen sexuelle Übergriffe auf Mädchen und Jungen in Zukunft verhindern – welche Faktoren fördern Übergriffe, welche Faktoren lassen diese vermeiden? Wie können Mädchen und Jungen gegenüber Grenzverletzungen sensibilisiert und wie können Fachkräfte geschult werden, damit sie die Folgen sexualisierter Gewalt besser erkennen? Zudem befasst sich der Runde Tisch mit den unterschiedlichen Fragen der rechtlichen Aufarbeitung der in der Vergangenheit aufgetretenen Missbrauchsfälle und möglicher rechtspolitischer Folgerungen und der Sicherung des staatlichen Strafanspruches.
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine der furchtbarsten Straftaten. Wie viele Kinder in Deutschland sexuelle Gewalt erleiden müssen ist nicht bekannt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik kann darüber nur begrenzt Auskunft geben. Sie weist für das Jahr 2009 rund 15.000 Fälle von Kindesmissbrauch auf. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Die Zahlen im Dunkelfeld sind erheblich höher. Alle gesellschaftlichen Akteure sind aufgefordert, sich mit ganzer Kraft dafür einzusetzen, dass sexualisierte Gewalt verhindert wird und betroffene Mädchen und Jungen Hilfe und Unterstützung erhalten.
Ziel des Runden Tisches ist es in erster Linie, Strategien zu folgenden Aspekten zu erörtern:
Die erste Sitzung fand am 23. April unter dem gemeinsamen Vorsitz von Familienministerin Dr. Schröder, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bildungsministerin Prof. Dr. Schavan statt. Weitere Sitzungen werden voraussichtlich im September und im Dezember 2010 terminiert.
Infolge der ersten Sitzung werden drei Arbeitsgruppen gebildet:
Der Runde Tisch wird noch im Jahr 2010 erste Arbeitsergebnisse in Form eines Zwischenberichts veröffentlichen.
Zur Teilnahme am Runden Tisch laden die Bundesministerinnen Dr. Kristina Schröder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Prof. Dr. Annette Schavan gemeinsam ein.
Am Runden Tisch sind Vertreterinnen und Vertreter der zentralen Kinderschutzverbände sowie von bundesweiten Zusammenschlüssen von Beratungseinrichtungen für Opfer, von Familienverbänden, Schul- und Internatsträgern, der freien Wohlfahrtspflege und der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, der Politik und aus Bund, Ländern und Kommunen geladen.
Dabei ist es für die Bundesregierung von größter Bedeutung, im weiteren Verfahren die Perspektive der Kinder und Jugendlichen und die Sicht der Opfer sexuellen Missbrauchs fest im Blick zu behalten.
Die Bundesregierung hat in ihrem Kabinettsbeschluss vom 24. März 2010 Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a.D., als Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs berufen. Ihre Aufgabe ist es, Anlaufstelle für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs zu sein, Missbrauchsfälle in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich aufzuarbeiten, die Bundesregierung zu beraten und Empfehlungen für materielle und immaterielle Hilfen für die Opfer gegenüber dem Runden Tisch auszusprechen.
Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs können sich über die Geschäftsstelle an die Unabhängige Beauftragte unter folgenden Kontaktdaten wenden:
Postalisch: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, 11018 Berlin
Telefonische Anlaufstelle: 0800-22 55 530 (kostenfrei)
Fax: 03018/555 4 1555
E-Mail: kontakt@ubskm.bund.de
Internet: www.beauftragte-missbrauch.de
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich an Strategien, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt nachhaltig zu verbessern. Ein wesentlicher Baustein ist der Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung aus 2003, den die Bundesregierung derzeit in Abstimmung mit den Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor und den Verbänden weiter entwickelt. Der Aktionsplan wird eine systematische Grundlage zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bilden und mit konkreten Maßnahmen unterlegt sein, um in diesem Bereich wirkungsvoll den Schutz von Mädchen und Jungen kontinuierlich verbessern zu können. Ergebnisse des Runden Tisches werden ebenfalls in den Aktionsplan einfließen.